Öffentliche Planauflage – Öffentliche Auflage: Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk
Bleimatt B1 (79.A.4) der Wasserversorgung Zunzgen, Tenniken
Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes liegt die folgende von der Einwohnergemeindeversammlung Tenniken am 17. Juni 2025 beschlossene Mutation der Grundwasserschutzzonen vom 1. November – 30. November 2025 öffentlich auf:
Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk Bleimatt B1
• Schutzzonenreglement Tenniken
• Abgrenzung Schutzzone (Situationsplan)
• Konfliktplan (Situationsplan)
• Planungsbericht inkl. Anhang
Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen diese Planung erhoben werden. Massgebend für die Eingabefrist ist der Poststempel. Die Unterlagen können während den Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung Tenniken, Alte Landstrasse 32, 4456 Tenniken sowie online auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Der Gemeinderat
Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Tenniken
Alte Landstrasse 32
4456 Tenniken



