Gemeinde Tenniken

Öffentliche Planauflage – Mutation Grundwasserschutzzonen

Öffentliche Planauflage – Öffentliche Auflage: Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk 
Bleimatt B1 (79.A.4) der Wasserversorgung Zunzgen, Tenniken

Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes liegt die folgende von der Einwohnergemeindeversammlung Tenniken am 17. Juni 2025 beschlossene Mutation der Grundwasserschutzzonen vom 1. November – 30. November 2025 öffentlich auf: 


Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk Bleimatt B1 


• Schutzzonenreglement Tenniken 
• Abgrenzung Schutzzone (Situationsplan) 
• Konfliktplan (Situationsplan) 
• Planungsbericht inkl. Anhang 


Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen diese Planung erhoben werden. Massgebend für die Eingabefrist ist der Poststempel. Die Unterlagen können während den Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung Tenniken, Alte Landstrasse 32, 4456 Tenniken sowie online auf der Gemeindewebseite eingesehen werden. 


Der Gemeinderat 


Kontaktstelle 
Einwohnergemeinde Tenniken 
Alte Landstrasse 32  
4456 Tenniken

Gemeindeverwaltung

Alte Landstrasse 32
4456 Tenniken

061 973 07 00 
gemeinde@tenniken.ch 

Öffnungszeiten

Dienstag16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch10.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag  11.00 - 13.00 Uhr

 

Telefonöffnungszeiten

Montag14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag  14.00 - 16.00 Uhr